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Keystone-Abrechnung für bestimmte Volumenarten

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Die Abrechnungsregeln von Keystone unterscheiden sich je nach Volume-Konfiguration. Kenntnisse über diese Ausnahmen helfen Ihnen, unerwartete Kosten bei der Arbeit mit geklonten Volumes, SnapMirror-Destinationen, LUNs oder temporärem Speicher zu vermeiden.

Die folgende Tabelle fasst die Abrechnungsregeln für jeden Volumentyp zusammen.

Volumentyp Abrechnungsregel

Geklonte Volumes

Als Standardvolumen abgerechnet

Temporäre Bände

Nicht in Rechnung gestellt

SnapMirror Ziele

Abrechnung auf dem Leistungsserviceniveau des Zielorts

LUNs

Abrechnung auf der Leistungsebene des jeweiligen Volumes

System- und Root-Volumes

Überwacht, aber nicht abgerechnet

Abrechnung für geklonte Volumes

Geklonte Volumes werden wie Standard-Volumes auf demselben Performance-Servicelevel wie das Volume, von dem sie geklont wurden, abgerechnet. Alle geklonten Volumes werden unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Verwendungszweck gemessen und berechnet.

Abrechnung für temporäre Volumes

Gelegentlich werden durch ONTAP temporäre Volumes (TMP) beim Verschieben von Volumes erstellt. Diese temporären Volumen sind kurzlebig, und der Verbrauch auf diesen Volumen wird nicht für die Abrechnung gemessen.

Abrechnung für SnapMirror Ziele

Die Preise für SnapMirror-Zielvolumes, egal ob für die Notfallwiederherstellung oder die langfristige Datenaufbewahrung, richten sich nach dem dem Ziel zugewiesenen Leistungsservicelevel. Für den Datenschutz fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Abrechnung für LUNs

Bei LUNs erfolgt die Abrechnung auf Basis der Leistungsservicelevel des Volumes.

System- und Root-Volumes

System- und Root-Volumes werden als Teil der Gesamtüberwachung des Keystone Service überwacht, jedoch nicht gezählt oder abgerechnet. Der Verbrauch auf diesen Mengen ist für die Abrechnung ausgenommen.