S3 Objektsperraufgaben
Als Grid-Administrator müssen Sie sich eng mit den Mandantenbenutzern abstimmen, um sicherzustellen, dass die Objekte so geschützt sind, dass sie ihren Aufbewahrungsanforderungen entsprechen.
Das Anwenden von Mandanteneinstellungen für das Grid kann je nach Netzwerkkonnektivität, Node-Status und Cassandra-Vorgängen 15 Minuten oder länger dauern. |
Die folgenden Listen für Grid-Administratoren und Mandantenbenutzer enthalten die allgemeinen Aufgaben für die Verwendung der S3 Objektsperrfunktion.
- Grid-Administrator
-
-
Globale S3-Objektsperrung für das gesamte StorageGRID-System aktivieren.
-
Stellen Sie sicher, dass die Richtlinien für Information Lifecycle Management (ILM) den Compliance-Anforderungen entsprechen, "Anforderungen für Buckets mit aktivierter S3-Objektsperrung"d. h. dass sie die erfüllen.
-
Erlauben Sie einem Mandanten nach Bedarf, Compliance als Aufbewahrungsmodus zu verwenden. Andernfalls ist nur der Governance-Modus zulässig.
-
Legen Sie bei Bedarf eine maximale Aufbewahrungsfrist für einen Mandanten fest.
-
- Mandantenbenutzer
-
-
Überlegungen für Buckets und Objekte mit S3 Object Lock prüfen.
-
Wenden Sie sich bei Bedarf an den Grid-Administrator, um die globale S3 Object Lock-Einstellung zu aktivieren und Berechtigungen festzulegen.
-
Erstellen von Buckets mit aktivierter S3-Objektsperre
-
Optional können Sie Standardaufbewahrungseinstellungen für einen Bucket konfigurieren:
-
Standardaufbewahrungsmodus: Governance oder Compliance, falls vom Grid-Administrator zugelassen.
-
Standardaufbewahrungszeitraum: Muss kleiner oder gleich der maximalen Aufbewahrungsfrist sein, die vom Grid-Administrator festgelegt wurde.
-
-
Fügen Sie mithilfe der S3-Client-Applikation Objekte hinzu und legen Sie optional die objektspezifische Aufbewahrung fest:
-
Aufbewahrungsmodus. Governance oder Compliance, falls vom Grid-Administrator zugelassen.
-
Bis-Datum beibehalten: Muss kleiner oder gleich dem sein, was durch die vom Grid-Administrator festgelegte maximale Aufbewahrungsfrist zulässig ist.
-
-